Was ist der Energieausweis?
Der Energieausweis ist ein Gütesiegel für die
Energieeffizienz von Gebäuden.
Mit ihm erfahren Kauf- oder auch
Mietinteressenten auf einen Blick, ob es sich um
ein energiesparendes Gebäude handelt, oder ob
das Gebäude die Energie im wahrsten Sinne des
Wortes aus dem Schornstein schleudert.
Verkäufer und Vermieter erhalten mit dem
Energieausweis, ein gutes Instrument, mit dem sie
Mieter/Käufer von der Energieeffizienz ihres
Hauses überzeugen können.
Was ist das Ziel des Energieausweis?
Das Ziel des Energieausweises ist es,
Markttransparenz im Gebäudebereich zu erzielen.
Der Energieausweis weist die Energieeffizienz
als Qualitätsmerkmal eines Gebäudes aus und
macht somit den Energiebedarf „sichtbar“ - er
ist somit ein Gütesiegel für Wohnungen und
Gebäude.
Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen.
Beim Bedarfsausweis nimmt der Fachmann in einer
technischen Analyse die Bausubstanz und die
Heizungsanlage des Gebäudes unter die Lupe.
Aufgrund des energetischen Zustands des Gebäudes
berechnet er die Energie, die für Heizung,
Lüftung und Warmwasserbereitung bei
durchschnittlicher Nutzung benötigt wird. Darauf
aufbauend macht er konkrete Vorschläge, wie die
Energieeffizienz verbessert werden kann. Der
Verbrauchsausweis entsteht auf der Grundlage der
Heizkostenabrechnungen und gibt den
Energieverbrauch der Gebäudenutzer in den
letzten drei Jahren an. Die Bewertung eines
Gebäudes im Verbrauchsausweis hängt somit auch
vom individuellen Heizverhalten der Bewohner ab.
Die dena empfiehlt deshalb den Bedarfsausweis
und rät vor allem Kaufinteressenten nach dieser
Energieausweisvariante zu fragen.
Die Eigentümer der meisten Gebäude haben die
Wahlfreiheit zwischen einem "Bedarfs-" und einem
"Verbrauchsausweis". Bei älteren unsanierten
Wohngebäuden mit bis zu 4 Wohneinheiten und beim
Neubau sind grundsätzlich (jedoch nach einer
Übergangsfrist bis zum 30.09.2008) nur noch Bedarfsausweise zulässig.
Wie lange
ist ein Energieausweis gültig?
Die EU-Gebäuderichtlinie gibt für den
Energieausweis eine maximale Geltungsdauer von
10 Jahren vor. Die Geltungsdauer für
Energieausweise in Deutschland beträgt ebenfalls
10 Jahre, dieses wird in der EnEV 2007 geregelt.
Jedoch empfiehlt es sich, nach erfolgten
Sanierungsmaßnahmen einen neuen, aktualisierten
Energieausweis auszustellen, da hier die höhere
Effizienz berücksichtigt wird.
Sparen Sie
mehrere hundert Euro,
indem Sie sich vor dem
30.9.2008 einen
verbrauchsorientierten
Energieausweis besorgen.
Bis zu diesem Stichtag
gilt die Wahlfreiheit.
Sie können sich
für alle Wohngebäude,
unabhängig von deren
Alter oder Größe,
den preiswerten
Verbrauchsausweis
ausstellen
lassen. Das ist besonders
wichtig für
Eigentümer älterer
Gebäude mit bis zu vier
Wohneinheiten.
Wurde der Bauantrag vor
dem 1.11.1977 gestellt
und wird das
Wärmeschutzniveau der
WärmeschutzVO 1977 nicht
erreicht, ist sonst ab
1.10.2008 ein
bedarfsorientierter
Energieausweis Pflicht.
Dieser gibt zwar besser
Aufschluss über mögliche
Energieeinsparungen,
kostet aber 600 oder mehr.
"Der Energieausweis
hilft, die zukünftig
anfallenden
Energiekosten
abzuschätzen. Angesichts
steigender Energiepreise
sollte man sich auf
jeden Fall für eine
sparsame Immobilie
entscheiden."
Eigentümern, die keinen
oder nur einen
unvollständigen
Energieausweis vorlegen,
droht eine Strafe von
bis zu 15.000 Euro.
Wenn Sie weitere Informationen
benötigen, sprechen Sie mit uns.
Ihr
Energieberater vor Ort
|