Energieausweis für Wohngebäude ist Pflicht

 

Wer sein Haus oder seine Wohnung verkaufen oder neu vermieten möchte, braucht einen Energieausweis. Die Ausweispflicht gilt ...

  • bei Wohngebäuden die bis 1965 fertiggestellt wurden, ab 1.7.2008

  • bei allen übrigen Wohngebäuden ab 1.1.2009 und

  • bei Nichtwohngebäuden ab 1.7.2009.

Was ist der Energieausweis?
Der Energieausweis ist ein Gütesiegel für die Energieeffizienz von Gebäuden.
Mit ihm erfahren Kauf- oder auch Mietinteressenten auf einen Blick, ob es sich um ein energiesparendes Gebäude handelt, oder ob das Gebäude die Energie im wahrsten Sinne des Wortes aus dem Schornstein schleudert.
Verkäufer und Vermieter erhalten mit dem Energieausweis, ein gutes Instrument, mit dem sie Mieter/Käufer von der Energieeffizienz ihres Hauses überzeugen können.

 

Was ist das Ziel des Energieausweis?
Das Ziel des Energieausweises ist es, Markttransparenz im Gebäudebereich zu erzielen. Der Energieausweis weist die Energieeffizienz als Qualitätsmerkmal eines Gebäudes aus und macht somit den Energiebedarf „sichtbar“ - er ist somit ein Gütesiegel für Wohnungen und Gebäude.

 

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?                                                                              Es gibt zwei Arten von Energieausweisen. Beim Bedarfsausweis nimmt der Fachmann in einer technischen Analyse die Bausubstanz und die Heizungsanlage des Gebäudes unter die Lupe. Aufgrund des energetischen Zustands des Gebäudes berechnet er die Energie, die für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung bei durchschnittlicher Nutzung benötigt wird. Darauf aufbauend macht er konkrete Vorschläge, wie die Energieeffizienz verbessert werden kann. Der Verbrauchsausweis entsteht auf der Grundlage der Heizkostenabrechnungen und gibt den Energieverbrauch der Gebäudenutzer in den letzten drei Jahren an. Die Bewertung eines Gebäudes im Verbrauchsausweis hängt somit auch vom individuellen Heizverhalten der Bewohner ab. Die dena empfiehlt deshalb den Bedarfsausweis und rät vor allem Kaufinteressenten nach dieser Energieausweisvariante zu fragen.
Die Eigentümer der meisten Gebäude haben die Wahlfreiheit zwischen einem "Bedarfs-" und einem "Verbrauchsausweis". Bei älteren unsanierten Wohngebäuden mit bis zu 4 Wohneinheiten und beim Neubau sind grundsätzlich (jedoch nach einer Übergangsfrist bis zum 30.09.2008) nur noch Bedarfsausweise zulässig.

 

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Die EU-Gebäuderichtlinie gibt für den Energieausweis eine maximale Geltungsdauer von 10 Jahren vor. Die Geltungsdauer für Energieausweise in Deutschland beträgt ebenfalls 10 Jahre, dieses wird in der EnEV 2007 geregelt. Jedoch empfiehlt es sich, nach erfolgten Sanierungsmaßnahmen einen neuen, aktualisierten Energieausweis auszustellen, da hier die höhere Effizienz berücksichtigt wird.

 

Sparen Sie mehrere hundert Euro, indem Sie sich vor dem 30.9.2008 einen verbrauchsorientierten Energieausweis besorgen. Bis zu diesem Stichtag gilt die Wahlfreiheit. Sie können sich für alle Wohngebäude, unabhängig von deren Alter oder Größe, den preiswerten Verbrauchsausweis ausstellen lassen. Das ist besonders wichtig für Eigentümer älterer Gebäude mit bis zu vier Wohneinheiten. Wurde der Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt und wird das Wärmeschutzniveau der WärmeschutzVO 1977 nicht erreicht, ist sonst ab 1.10.2008 ein bedarfsorientierter Energieausweis Pflicht. Dieser gibt zwar besser Aufschluss über mögliche Energieeinsparungen, kostet aber 600 oder mehr.


"Der Energieausweis hilft, die zukünftig anfallenden Energiekosten abzuschätzen. Angesichts steigender Energiepreise sollte man sich auf jeden Fall für eine sparsame Immobilie entscheiden."       

                                

Eigentümern, die keinen oder nur einen unvollständigen Energieausweis vorlegen, droht eine Strafe von bis zu 15.000 Euro.

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